Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026 · Gültig für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der DigiConsultus UG (haftungsbeschränkt) i. G., Rheinstraße 149, 76275 Ettlingen („NovaERP") und Unternehmern (§ 14 BGB) über die Nutzung der NovaERP-Software als SaaS-Dienst sowie zugehörige Leistungen.

§ 2 Leistungsgegenstand

NovaERP stellt eine webbasierte ERP-Anwendung im gewählten Paket (Starter / Professional / Business) inkl. Hosting, Wartung und Updates bereit. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zum gewählten Paket.

§ 3 Preise & Zahlung

Es gelten die zum Vertragsschluss gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus gemäß gewähltem Modell.

§ 4 Laufzeit & Kündigung

Der Vertrag läuft je nach Wahl monatlich (monatlich kündbar) oder 12 Monate. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 5 Datenschutz & Auftragsverarbeitung

Soweit NovaERP personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein AVV nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Hosting erfolgt in Deutschland.

§ 6 Haftung

NovaERP haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso haftet NovaERP unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung von NovaERP — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

Für den Verlust von Daten haftet NovaERP nur, soweit der Kunde seiner Pflicht zur regelmäßigen, dem Risiko angemessenen Datensicherung nachgekommen ist. Die Haftung ist insoweit auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NovaERP.

§ 7 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Ettlingen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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